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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
1. Geltung
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB der schönski GmbH an. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Wir halten uns an unsere Angebote vier Wochen lang gebunden. Die Annahme eines von uns ausgesprochenen Angebots erfolgt durch die Bestätigung des Kunden, durch dessen schlüssiges Handeln (wie z.B. Mitarbeit am Konzept oder in der Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer vereinbarten Projektpräsentation.
2.2 Wenn durch den Kunden ein Auftrag erteilt wurde, ohne dass zuvor ein Angebot durch uns erfolgt war, erfolgt die Vergütung auf Basis unserer Stundensätze. Gleiches gilt bei nachträglich durch den Auftraggeber veranlassten Ergänzungen oder Abänderungen des ursprünglichen Auftrags.
2.3 Unser Angebot versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Preissteigerungen oder -senkungen Dritter, auf deren Angebot wir im Rahmen des Auftrags zurückgreifen, sofern kein Fixpreis vereinbart wurde. Bei Angebotspreisabweichungen von über 10% sind wir verpflichtet, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers zu erfragen.
2.4 Der Auftrag endet mit der Abnahme, ggf. Durchführung der Korrekturphase der vereinbarten Leistung oder nach Ablauf der fest vereinbarten Auftragsdauer.
2.5 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, insoweit keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Jeder der Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die des Werkvertragsrechtes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2 Die Entwürfe, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne Zustimmung durch die Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
3.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige und weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Wir haben über den Umfang der Nutzung einen Auskunftsanspruch.
3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitwirkung begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Honorare verstehen sich als Nettobeträge inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, findet nicht statt.
4.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf das Honorar.
4.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Erteilung eines Auftrags größerem Umfangs ist auf das Honorar ein angemessener Vorschuss zu leisten.
5. Sonder- und Fremdleistungen
5.1 Gesondert berechnet werden Umarbeitung und Änderung von Entwürfen außerhalb der Korrekturphase, Vorlage weiterer Entwürfe, Drucküberwachung, Übersetzungskosten, Organisationskosten, technische Kosten, nachträgliche Änderungen, Texterkosten etc.
5.2 Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen dürfen wir Namens und für Rechnung des Auftraggebers veranlassen. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten ausschließlich unter fachlichen und ökonomischen Gesichtspunkten mit dem Ziel der bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber. Wenn wir im Zuge einer Produktion Fremdangebote einholen, so berechnen wir diese Tätigkeit nach Aufwand für den Fall der anderweitigen Auftragsvergabe. Sollten im konkreten Fall Fremdleistungsaufträge in unserem Namen und auf unsere Rechnung abgeschlossen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber uns von hieraus ergebenden Verbindlichkeiten gänzlich freizustellen.
5.3 Wir sind nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vertraglich oder im Angebot vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Von der Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte offene Dateien, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung durch die Crazeworks UG (haftungsbeschänkt) geändert und vervielfältigt werden.
6. Druckfreigabe
6.1 Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die dafür notwendigen Daten werden entweder durch uns selbst erstellt oder vom Auftraggeber auf eigene Kosten und eigene Gefahr (mittels geeignetem Datenträger oder Datenfernübertragung) geliefert. Bei allen uns zur Verfügung gestellten Daten muss es sich um Sicherungskopien handeln – wir haften nicht für den Verlust von Originaldaten. Wir übernehmen oder mitteln außerdem die Erstellung von Druckvorlagen auf Manuskript-, Daten- oder Entwurfsgrundlage, die durch den Auftraggeber auf an- dere Weise zur Verfügung gestellt wurden und die erst noch Datenträgermäßig erfasst, umgesetzt und gesetzt werden müssen. Alle Daten werden bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. bis zur endgültigen Erfüllung des Vertragszwecks durch uns gespeichert und aufbewahrt.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte gelieferten CDs, Filme, Drucke, etc. vor Druckfreigabe oder Weiterverarbeitung zu prüfen und mögliche Fehler innerhalb von fünf Werktagen uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt, insoweit keine längere Prüfungsfrist vereinbart wurde. Wir haften nicht für Schäden, die durch unkontrollierte Weiterverarbeitung durch den Kunden entstanden sind. Wir haften maximal bis zum Auftragswert der Vorlage, wenn der Fehler auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht hätte entdeckt werden können und sich so erst im Produktionsvorgang erkennbar realisiert.
6.3 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die fehlerbehaftet – wie z.B. durch Computerviren verseucht – sind.
6.4 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) Korrekturmuster vorzulegen.
7. Lieferung
7.1 Wir versenden unsere Arbeiten (insbesondere Entwürfe und Druckvorlagen) auf Wunsch an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang auf den Auftraggeber bei Übergabe an den Transporteur/Spediteur statt. Die Kosten des Transport trägt der Auftraggeber.
7.2 Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Bei Leistungsverzug ist uns zunächst in angemessener Weise eine Nachfrist einzuräumen. Der Auftraggeber kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des § 361 BGB. Verzugsschadensersatz ist maximal bis zur Höhe des Auftragswertes (exklusive Vorleistung und Material) möglich.
7.3 Bei fixen Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesicherte Beibringung von Eigenleistungen oder Drittleistungen (gleich materieller oder ideeller Art), so verschieben sich auch entsprechend die von uns zugesagten Termine.
8. Gewährleistungsregelung
8.1 Auftraggeberseitig ist die Korrektheit unserer Leistungen – auch die der erbrachten Zwischenleistungen –, insbesondere ggf. die Vertragsgemäßheit, in jedem Falle eigenständig zu überprüfen. Im Sinne des Gesetzes gelten Eigenschaften nur dann als zugesichert, wenn diese zuvor von uns schriftlich zugesichert wurden. Die Gefahrtragung für mögliche Fehler geht mit der Abnahme (auch Druckfreigabe) uneingeschränkt auf den Auftraggeber über. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigaben im Zuge der Auftragsbearbeitung.
8.2 Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Entgegennahme der Leistung bzw. der Ware uns gegenüber durch den Auftraggeber schriftlich zu rügen – ansonsten gilt die Leistung/Ware als frei von Mängeln.
8.3 Verbleiben bei unverzüglicher und mit der gebotenen Sorgfaltdurchgeführter Untersuchung versteckte Mängel unentdeckt, so können diese maximal 3 Monate ab Leistung/Warenlieferung geltend gemacht werden.
8.4 Nach unserer Wahl sind wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche zur Nachlieferung und/oder Ersatzlieferung berechtigt, wenn eine berechtigte Mängelrüge des Auftraggebers vorliegt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn die Nachbesserung/ Ersatzlieferung unterlassen oder verzögert wurde bzw. misslungen ist. Die Regelungen des § 361 BGB bleiben unberührt.
8.5 Änderungen oder Korrekturen an unseren Leistungen, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt wurden, führen zum sofortigen Haftungsausschluss unsererseits.
8.6 Mängel an Teillieferungen können zu keiner Beanstandung der Gesamtlieferung führen. Ausgenommen sind lediglich solche Fälle, in denen eine Teillieferung für den Auftraggeber erkennbar ohne Interesse ist.
9. Haftungsregelungen
Die Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
9.1 Werden vertragsseitig keine anderen Regelungen getroffen, so haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Mitarbeiter. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen haften wir auch für den Fall der leichten Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist jedoch die Haftung für lediglich mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Haftungsansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind in jedem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt.
9.2 Unsere Haftung entfällt für patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der von uns vertragsgemäß gelieferten Leistungen.
9.3 Risiken rechtlicher Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und/oder Veröffentlichungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Uns trifft keine Verpflichtung unsere Leistungen auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.
9.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uns zur Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung freigegebenen Vorlagen zu übergeben. Wegen enthaltener Aussagen über Produkte oder Leistungen des Auftraggebers haften wir keinesfalls.
9.5 Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns, soweit uns kein unmittelbares Verschulden bei der Auswahl des Dritten trifft.
9.6 In den Fällen, in denen wir selbst als Auftraggeber von Dritten auftreten, treten wir sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Vor möglicher Inanspruchnahme von uns verpflichtet sich der Auftraggeber zunächst unter Verwendung aller rechtlich zulässigen Mittel, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.7 Die Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) schließt die Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung bzw. dem Zugriff auf von uns gelieferte oder erstellte Webseiten oder aus Links zu Webseiten Dritter ergeben, es sei denn, diese Verluste oder Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Zudem lehnen wir jedwede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internetbenutzers durch Unbefugte ab. Dabei weist die Crazeworks UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich auf die Gefahr von Viren und die Möglichkeit gezielter Angriffe durch Hacker hin.
10. Belegexemplare
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, uns von vervielfältigten Werken 3-5 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.
11. Verschwiegenheitspflicht
Wir verpflichten uns hinsichtlich unserer Tätigkeit auf die Ziele des Auftraggebers. Alle uns zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse werden von uns bewahrt. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse über den Auftraggeber werden von uns strikt vertraulich behandelt. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt selbstverständlich über das Vertragsende hinaus und auch für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertrags.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Crazeworks UG (haftungsbeschränkt).
Stand: April 2025
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